Bereits ausgebildete Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter müssen laut Pflegeberufegesetz jährlich 24 Stunden Fortbildung nachweisen, dies entspricht 3 Fortbildungstagen.
Folgende Rahmenbedingungen der gesetzlichen Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter sind für NRW zu beachten:
Umfang der Pflichtfortbildung: 24 Stunden/Jahr lt. 4 PflAPrV
Inhalte der Pflichtfortbildung: Es werden berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Themen behandelt, wovon mindestens 12 Stunden berufspädagogische Fortbildung sind.
Nachweiszeitraum der Pflichtfortbildung: 15.06. bis 14.06.
(lt. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens )
Kosten der Fortbildung 95€ x 3 Tage = 285€
Bitte beachten:
Anmeldungen müssen immer online oder telefonisch bei Frau Kammertöns (05971 42 1109) erfolgen!
Die Bewilligung der Fortbildung sowie Zusage der Kostenerstattung durch die PDL oder BL ist noch keine Anmeldung!
Themenschwerpunkte für den Nachweiszeitraum 15.06.2022 bis 14.06.2023:
- aktuelle pädagogische Themen
- kinästhetisches Handeln in die praktische Ausbildung integrieren
- Diversität - eine Herausforderung für die pädagogische Arbeit in der Praxisanleitung
Die Termine:
17. bis 19.08.2022
19. bis 21.10.2022
16. bis 18.11.2022
14. bis 16.12.2022
16. bis 18.01.2023
13. bis 15.02.2023
13. bis 15.03.2023
24. bis 26.04.2023
15. bis 17.05.2023
Ihre Ansprechpartnerin
- Nicole Kammertoens
05971/42-1109
n.kammertoens(at)mathias-spital.de

Ihr Ansprechpartner
- Alfons Osterbrink
Dipl. Pflegepäd. (FH)
05971/42-1182
a.osterbrink(at)mathias-spital.de